User-Frage: Müssen Gewerbetreibende in Rotterdam die 21% Steuer bezahlen?

10.01.2011 18:58von: Malte Waldow

Hafen Rotterdam - Flickr - (c) HelmNachdem die Oldtimer-Import-Regelung über Rotterdam zum 01.01.2011 geändert wurde, habe ich mehrere Anfragen von Händlern und Unternehmern bekommen:

Muß ein Händler/Unternehmer die 21% Einfuhrumsatzsteuer beim Import bezahlen? Oder kann er sich die später „wiederholen“?

Antwort: Wenn der Händler/Unternehmer eine EU-Steuernummer hat, muss er sie NICHT bezahlen/abführen. Wenn sie bereits bezahlt wurde, kann man sie – meines Wissens nach – NICHT wiederholen.

Hintergründe: Im Rahmen des EU-Handelsverkehrs, braucht beim Import von Waren über Rotterdam und Weiterleitung in ein EU-Land keine Umsatzsteuer erhoben werden, wenn eine EU-Zollnummer = EORI-Nummer, sowie eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) vorhanden sind. Der Spediteur in Holland braucht außerdem noch eine Vollmacht zur Verzollung. Damit kann er einen „Fiskal-Verzollungsantrag“ stellen, bei dem die Abfuhr der Einfuhrumsatzsteuer in Holland entfallen kann. Danke an Hans Manders für die Info.

Wird das erworbene Fahrzeug später in Deutschland verkauft, so ist jedoch auf den vollen Betrag die gültige deutsche Umsatzsteuer von 19% aufzuschlagen!!!