Import aus den USA : Zulassung in Deutschland
Die Zulassungsvoraussetzungen für Oldtimer sollten sich ab dem 1. März 2007 massiv ändern. Dies wurde glücklicherweise vorerst verworfen. Eines ist jedoch schon absehbar: Es wird schwieriger, ein H-Kennzeichen (Oldtimerzulassung) für ein Fahrzeug zu bekommen, da die TÜV-Prüfer angehalten werden, die bestehenden Regelungen restriktiver umzusetzen.
Da hilft teilweise nur der Besuch einer anderen TÜV-Stelle und das hoffen auf einen mild gestimmten Prüfer. Bisher war nur der TÜV im Westen und die Dekra im Ost der Republik – als Sachverständigenorganisation – berechtigt, die entsprechenden Abnahmen durchzuführen und die zulassungsrelevanten Unterlagen abzuzeichnen. Seit dem 1.3.2007 dürfen nun auch andere Sachverständige das Gutachten zur Bescheinigung eines historisch wertvollen Fahrzeuges erstellen. Das Problem ist nur, dass man für die (ehemals umgangssprachlich) Baurat-Abnahme auch weiterhin zu TüV (Westen) oder Dekra (Osten) gehen muss. Ob sich das dann lohnt, muss jeder selbst entscheiden.
Benötigte Papiere
… für die Neu-Zulassung eines importierten (nicht-EU) Fahrzeuges (durch eine Privatperson) werden benötigt:
- “Original-Fahrzeugbrief” (US-Title oder entsprechende Papiere des Ursprungslandes)
- EU-Zollbeleg (z.B. Rotterdam) oder Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (deutsches Zollamt)
- ggf. AU-Prüfung (bei EZ ab 1.7.1969, also auch für Fahrzeuge mit Baujahr 1969, wo keine frühere EZ nachweisbar ist)
- Vollabnahme nach §21 StVZO von Sachverständigenorganisation
- Datenblatt des Fahrzeuges von Sachverständigenorganisation:
- Vorlage vom TÜV-Süd. Unterlagen von fahrzeugspezifischen Oldtimerclubs oder Briefkopie eines vergleichbaren Fahrzeuges werden meistens nicht mehr akzeptiert. Bitte unbedingt mit dem TÜV-Prüfer im Vorwege klären.
- ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der technischen Daten (Wiegebericht, etc.)
- ggf. Papiere über verbaute Teile, die eintragungspflichtig sind
- ggf. Gutachten über kleines Kennzeichen hinten von Sachverständigenorganisation
- ggf. Abgasgutachten des Hersteller bei neueren Fahrzeugen oder Einzelabnahmen durch Sachverständigenorganisation
- ggf. Oldtimer-Gutachten für H-Kennzeichen von Sachverständigenorganisation
- Antrag auf Ausstellung eines Fahrzeugbriefes (bei der Zulassungsstelle auszufüllen)
- ggf. Einzugsermächtigung für KfZ-Steuern
- Versicherung: Elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB )
- Personalausweis