Auto als Übersiedlungsgut aus den USA mitbringen

09.12.2011 15:20von: Malte Waldow

Auto als Übersiedlungsgut aus den USA mitbringen / (c) L2F1@flickrImmer mal wieder kommt eine Anfrage, ob man ein Auto auch Zoll- und Umsatzsteuerfrei nach Deutschland „mitnehmen“ darf, wenn man eine gewisse Zeit in den USA (oder allgemein außerhalb der EU) war. JA, das geht. Aber…

…natürlich nicht ganz ohne Regularien. Wir sind ja in Deutschland. ;-) Es müssen also einige Kriterien erfüllt werden. Am wichtigsten ist, dass der Haupt-Wohnsitz beim Umzug in die EU-Gemeinschaft (zurück-)verlegt wird. Davor muss man mindestens 1 Jahr im Ausland gelebt und am besten dort auch Steuern gezahlt haben.

Alle Güter die man als Umzugsgut mitnehmen möchte, müssen mindestens 6 Monate im eigenen Besitz sein. Man darf pro Person ein Auto und(!) ein Motorrad mitbringen. Allerdings müssen diese auf einen persönlich zugelassen gewesen sein und es muss ein Nachweis über die gezahlten Steuern/Versicherungsnachweise vorliegen.

Die Waren müssen offiziell als Übersiedlungsgut beim Zoll angemeldet werden. Es gilt nach Einfuhr eine 12 monatige Sperrfrist, in der die Güter weder verliehen, verpfändet, vermietet, verkauft und verschenkt werden dürfen. Wer sich nicht daran hält kann zur Nachzahlung der „geprellten“ Einfuhrabgaben gezwungen werden. Weitere rechtliche Schritte sind dann auch zu erwarten. Also Vorsicht!