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Große Verwirrung um neues US-Export-Gesetz. Kann man nun keine Autos mehr von Europa aus kaufen?

3. Mai 2010 - 20:45 Uhr Jens Wilde

Die Angst geht um unter US-Import-Interessierten! Schon einige Anfragen landeten in den letzten Tagen in meinem Posteingang, da teilweise falsche oder unvollständige Informationen zum Thema kursieren.

Beispielsweise in diesem Artikel zu der neuen Regelung gewinnt man den Eindruck, das es ein großes Problem oder sehr kompliziert ist, eine US-Steuer- / Sozialversicherungsnummer zu bekommen um der neuen Regelung zum US-Export zu genügen. Das ist aber weniger problematisch als es auf den ersten Blick aussieht! Im folgenden werde ich die Hintergründe beleuchten, einige “Work-Around´s” aufzeigen und darstellen, worum es sich tatsächlich handelt, nämlich einfach um eine neue Vorschrift, die es zu beachten gibt.

Was steckt hinter der neuen Regelung?

Erst sollte man sich den zugrundeliegenden Gesetzestext mal anschauen. Es geht den USA im wesentlichen darum Ihre Export-Zahlen detaillierter aufzuschlüsseln. Dazu muß bei jedem Export-Geschäft (die Ausnahmen lassen wir mal der Einfachheit halber beiseite) über 2.500$ eine “SED” (=Shipper’s Export Declaration) ausgefüllt werden. Relevant ist hierbei der Absatz “Parties to Exportation”, Nummer 4 und 5. Danach müssen zum “Exporteur” detaillierte Angaben gemacht werden.

Welche Möglichkeiten gibt es zum Ausfüllen des “Exporteur”?

1.) Laut Satz 4: Wenn der Exporteur ein Ausländer ist und während des Exportvorganges sich noch in den USA befindet, muss er seine Hoteladresse angeben und (das sagte mir mein Kontaktmann) eine Ausweiskopie beifügen, wo die Visumsinformationen eingetragen sind.

2.) Laut Satz 4: Wenn der Ausländer nicht (mehr) in den USA verweilt, kann ein “US-Agent” (in der Regel der Verschiffer) damit beauftragt werden. Ob man dafür tatsächlich in den USA gewesen sein muss, steht dort nicht! Mein Kontakt meint: NEIN!

3.) Weitere Möglichkeit: Der Verkäufer des Fahrzeuges (Firma oder Privatperson) tritt als Exporteur auf.

Welche Nummer wird bei “EIN” (=Exporter Identification Number) eingetragen?

1.) Entweder die Nummer die der Exporteur/Autohändler auf dem “Employer’s Quarterly Federal Tax Return, Treasury Form 941″ angibt.

2.) Einzelpersonen die keine “EIN” haben, geben Ihre Social Security Number (SSN) an.

3.) Oder der Exporteur kann seine “Dun and Bradstreet number” (DUNS) verwenden.

Was bedeutet das letztendlich für den Autokäufer aus Europa

1.) Der Verschiffer des Vertrauens gibt seine EIN an (bei “meinem” Verschiffer so möglich).

2.) Wenn der Verkäufer ein Händler ist, gibt der seine Steuernummer an (FIN/EIN).

3.) Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist und kein Problem damit hat als Exporteur in den Papieren zu stehen, braucht man seine SSN.

FAZIT:

Viel Lärm um einen einfachen Verwaltungsvorgang. Laßt Euch nicht ins Bockshorn jagen. Aber fragt unbedingt beim Verkäufer und/oder dem Verschiffer nach, ob er seine Nummer zur Verfügung stellt!

 
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