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Import-Tipps
Import-Tipps
26. Januar 2010
Jens Wilde
Fast täglich bekomme ich eine Anfrage in dieser Art, weil die Leute es einfach nicht glauben können. Die Regelung, dass man für ein mindestens 30 Jahre altes Auto keinen(!) Zoll und nur einen verminderten Einfuhrumsatzsteuersatz (in Holland 6%) bezahlen muss, gibt es auch in Deutschland. “Lediglich” die Kriterien werden unterschiedlich strikt definiert!
Ist es in Deutschland fast unmöglich die Vorgaben zu erfüllen (“historisches Kulturgut”, nur noch wenige Fahrzeuge vorhanden, nachvollziehbare Historie und Gutachten über die Einzigartigkeit), gab es in Holland bisher nur die Regel, dass der Wagen 30 Jahre alt sein muss.
Zum 1.1.2010 wurde die Regelung nun “verschärft”, sodass “nur noch” originalgetreue Fahrzeuge unter diese Regelung fallen. Also Replikas, Hot Rods und Customs, können nun nicht mehr “einfach so” auf dieser Regelung zurückgreifen. Wer sich also für kleines Geld noch “mal eben” einen Wagen mit Chop-Top besorgen wollte, oder eine Replika auf Basis einer VW Käfer-Bodengruppe, dürfte jetzt Probleme bekommen. Aber nur, wenn es eine Zollbeschau des Containers gibt! Man hat wohl also noch eine Chance von 1:10. Das Risiko ist also noch überschaubar.
Aktuelle News,Import-Tipps
12. Januar 2010
Jens Wilde
Es war lange im Gespräch. JETZT IST ES SOWEIT: Der Oldtimer-Import über Rotterdam wird schwieriger!
Wie mir mein Kontakt in Holland heute mitteilte, wurde die Regelung zur Anerkennung des Oldtimer-Status eines Fahrzeuges erheblich verschärft. Ab sofort werden nur noch Fahrzeuge akzeptiert, die im “Originalzustand” sind! Das heißt konkret: Keine Hot-Rods! Keine Kit-Cars! Keine Custom-Cars! Keine Replikas! Keine umgebauten Muscle-Cars!
Wer also ein Fahrzeug im Originalzustand rüberholt, ob restauriert oder nicht, kann also weiterhin auf die 0%-Zoll und 6%-Einfuhrumsatzsteuer-Regelung hoffen. Einen Anspruch gibt es aber nicht. Der Zollbeamte entscheidet, was er als “original” anerkennt.
Aktuelle News,Import-Tipps
28. Oktober 2009
Jens Wilde
Wenn er älter ist als 30 Jahre. Nur ab wann werden die 30 Jahre gerechnet? Ist also ein Auto mit Produktionsdatum 09/1979 bereits jetzt ein Oldtimer? JA. Aber…
… es muss nachweisbar sein, wann das Auto tatsächlich produziert wurde. Viele US-Fahrzeuge haben “Cowl-Tags” (Schild an der Spritzwand im Motorraum) oder “Door-Tags” (z.B. Ford Mustang beim Schloßträger der Fahrertür) auf denen das Produktionsdatum codiert verzeichnet ist. Ob diese Daten durch den Zoll, den TÜV und die Zulassungsstelle akzeptiert werden, ist jedoch nicht wirklich sicher. Bei meinem El Camino (siehe Foto des Title), könnte es da auch noch Probleme geben.
Ich habe auch schon einen Fall gehabt, wo ein Auto nachweislich Mitte November 1968 produziert wurde, damit zum Modelljahr des nächsten Jahres gehört (die Amerikaner starteten mit dem neuen Modelljahr meist im Oktober), wo im US-Title dadurch das Modelljahr, also 1969, bei “build year” stand, aber bei “first sold” 1968. Das haben die Behörden nicht akzeptiert, sondern das Modelljahr genommen und durch die Vereinfachungsregel das Datum der Erstzulassung auf 01.07.1969 gesetzt. Das war besonders ärgerlich, da ab 01.07.1969 eine AU benötigt wird.
Tipp: Wer so einen “engen” Fall hat: Bitte unbedingt vor der Verschiffung(!) mit dem Spediteur klären, ob es bei der Zollabwicklung zu Problemen kommen kann und mit dem TÜV-Prüfer des Vertrauens klären, ob er das Produktionsdatum als Erstzulassungsdatum akzeptiert. Ansonsten könnte sich die H-Zulassung im ungünstigsten Fall um 6-9 Monate verzögern!
Import-Tipps
16. Oktober 2009
Jens Wilde
Hab gerade mal wieder eine Frage von einem User erhalten, die auch für andere interessant sein könnte:
Wenn ich ein Fahrzeug in den USA finde, was einen Schaden hat (auf dem Papier ein Totalschaden und es sieht auch so aus für den Zollbeamten), muss ich dann genau soviel Einfuhrsteuer etc. zahlen als wenn es ein fahrbereites Fahrzeug wäre?
Meine Antwort:
Sie könnten Geld sparen, wenn der Wagen “zerlegt” transportiert wird, also Motor/Getriebe raus, Türen/Hauben abgebaut. Genaueres erfahren Sie nur beim örtlichen Zoll. Die sind immer sehr hilfsbereit. Zumindest bei mir. ;-)
Ich hab das bisher nicht gemacht und kenne auch niemanden, der “Teileträger” rübergeholt hat. Theoretisch müßten Sie so um die “Pauschalverzollung” von 10% für PKW und 22% für Pickups herumkommen und Zoll-Sätze zwischen 2,5 bis 4,5% bezahlen. Ob die ca. 6-7% Einsparung (bei PKWs) die Kosten der Zerlegung und des Wiederaufbaus aufwiegen, kann ich nicht beantworten. Bei Pickups sicherlich. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19% ist natürlich trotzdem zu zahlen. Es sei denn, es ist ein Oldtimer (älter 30 Jahre), den kann man über Rotterdam auch als “ganzes” günstiger rüberholen.
Oder zielte die Frage auf den Fahrzeug-/Zollwert ab? Wenn es ein “Totalschaden” ist, kann man am Preis auf dem Kaufvertrag sicherlich noch etwas (nach unten) drehen, ohne das es dem Zoll auffällt, aber das ist Steuerhinterziehung und kann richtig teuer werden. ;-)
Import-Tipps
14. August 2009
Jens Wilde
Gerade erreicht mich die Frage eines Import-Interessierten, der in den USA einen Oldtimer kaufen möchte und ihn dann selbst zum Hafen fahren will. Geht das? Dazu erstmal ein paar Fakten:
I.) Der Wagen muss noch eine gültige Zulassung haben. Wer mit abgelaufener Zulassung, also nicht bezahlten KfZ-Steuern, erwischt wird, bekommt Ärger. Wie bei uns auch.
II.) Auch in den USA muß mittlerweile eine Haftpflichtversicherung vorliegen.
III.) Der Verkäufer muss innerhalb von 5 Tagen den Verkauf des Wagens bei der DMV (Department of Motor-Vehicle) anzeigen.
IV.) Der Käufer müßte innerhalb von 10 Tagen den Wagen auf sich ummelden.
Also darf man den Wagen nun zum Hafen fahren? (weiterlesen …)
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