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User-Frage: Müssen Gewerbetreibende in Rotterdam die 19% Steuer bezahlen?

10. Januar 2011 Jens Wilde

Hafen Rotterdam - Flickr - (c) HelmNachdem die Oldtimer-Import-Regelung über Rotterdam zum 01.01.2011 geändert wurde, habe ich mehrere Anfragen von Händlern und Unternehmern bekommen:

Muß ein Händler/Unternehmer die 19% Einfuhrumsatzsteuer beim Import bezahlen? Oder kann er sich die später “wiederholen”?

Antwort: Wenn der Händler/Unternehmer eine EU-Steuernummer hat, muss er sie NICHT bezahlen/abführen. Wenn sie bereits bezahlt wurde, kann man sie – meines Wissens nach – NICHT wiederholen.

Hintergründe: Im Rahmen des EU-Handelsverkehrs, braucht beim Import von Waren über Rotterdam und Weiterleitung in ein EU-Land keine Umsatzsteuer erhoben werden, wenn eine EU-Zollnummer = EORI-Nummer, sowie eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) vorhanden sind. Der Spediteur in Holland braucht außerdem noch eine Vollmacht zur Verzollung. Damit kann er einen “Fiskal-Verzollungsantrag” stellen, bei dem die Abfuhr der Einfuhrumsatzsteuer in Holland entfallen kann. Danke an Hans Manders für die Info.

Wird das erworbene Fahrzeug später in Deutschland verkauft, so ist jedoch auf den vollen Betrag die gültige Umsatzsteuer von 19% aufzuschlagen!!!

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Jetzt ist es amtlich: Zum 01.01.2011 kippt die Oldtimer-Import-Steueroase-Rotterdam-Regelung!

27. Dezember 2010 Jens Wilde

Die Gerüchte sind wahr! Ab dem 01.01.2011 kippt die bisherige Sonderregelung beim Import von Oldtimern über Rotterdam (kein Zoll und nur 6% Steuern). Aber nicht ganz!

Aber der Reihe nach: Heute morgen bekam ich von den Kollegen der Scuderia Tedesco den Tipp, dass sich die Regelung wohl ändert.

Mein Kontakt in Holland hat mir das soeben bestätigt!

Die neue Regelung lautet wie folgt: Weiterhin 0% Zoll bei “originalen” Oldtimern, dafür aber die reguläre Einfuhrumsatzsteuer von 19% (bisher 6%).

Und jetzt? Bei den Fahrzeugen die unterwegs sind, läßt sich nichts mehr ändern, es sei denn sie treffen diese Woche noch ein und die Verzollung kann direkt erfolgen. Jedem der aktuell plant einen Oldtimer in den USA zu kaufen, bleibt daher nun nichts anderes mehr übrig, als die Mehrkosten mit einzukalkulieren. Wird der Oldtimer als Firmenwagen genutzt, ändert sich nichts, da man die Steuer ja geltend machen kann.

Lohnt sich dann der Import über Rotterdam noch?
Das ist ein Rechenexempel. Schließlich spart man nach wie vor 10% der Import-Wertes (Fahrzeugpreis + Transportkosten). Ich habe meinen Import-Kalkulator bereits entsprechend angepaßt. Rechnen Sie selbst.

UPDATE: 28.12.2010 – 00:25 Uhr
Hier der Link zur offiziellen Webseite der Meldung, die sich leider nicht direkt mit Google Translator übersetzen läßt. Dort steht, dass der vergünstigte Steuersatz für darstellende Kunst, Artefakte, Sammlungsstücke und Antiquitäten gestrichen wird. Dazu gehörten aus die Oldtimer als “historisches Kulturgut”.

In der weiteren Begründung steht, dass auf Sammlungsstücke und Antiquitäten die Differenzbesteuerung anzuwenden ist, also nur der “Zugewinn” durch den Händler zu versteuern ist, wie bei deutschen Autohändlern seit Jahren üblich.

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Kippt die Oldtimer-Import-Steueroase-Rotterdam-Regelung nun endgültig zum 01.01.2011?

16. Dezember 2010 Jens Wilde

Seit einigen Tagen bekomme ich wieder verzweifelte Anrufe und bange Nachfragen bezüglich der Sonderregelung beim Import von Oldtimern über Rotterdam (kein Zoll und nur 6% Steuern). Ist es jetzt vorbei mit den Vergünstigungen?

Bereits zum Beginn diesen Jahres wurde die Regelung verschärft. Scheinbar wurde diese Verschärfung aber nicht in der gewünschten Form umgesetzt, sodass jetzt eine weitere Verschärfungen KOMMEN SOLL! Mein Kontakt in Holland sagte mir heute, dass aber noch nichts endgültig entschieden ist. Vielleicht kippt die Regelung auch zum Jahresanfang komplett! Wer weiß. :-(

Natürlich ist die Lage für diejenigen dramatisch, die jetzt gut 35% statt 6% Abgaben bezahlen müssen. Aber wäre das Fahrzeug über Bremerhaven importiert worden, wäre der Betrag so oder so fällig geworden. Bitter im Einzelfall. Hoch gepokert und verloren.

Und jetzt? Bei den Fahrzeugen die unterwegs sind, läßt sich eh nichts mehr ändern. Jedem der aktuell plant einen Oldtimer in den USA zu kaufen empfehle ich: Warten was passiert, oder die vollen Abgaben mit einkalkulieren und sich freuen, wenn die Regelung weiter besteht.

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Große Verwirrung um neues US-Export-Gesetz. Kann man nun keine Autos mehr von Europa aus kaufen?

3. Mai 2010 Jens Wilde

Die Angst geht um unter US-Import-Interessierten! Schon einige Anfragen landeten in den letzten Tagen in meinem Posteingang, da teilweise falsche oder unvollständige Informationen zum Thema kursieren.

Beispielsweise in diesem Artikel zu der neuen Regelung gewinnt man den Eindruck, das es ein großes Problem oder sehr kompliziert ist, eine US-Steuer- / Sozialversicherungsnummer zu bekommen um der neuen Regelung zum US-Export zu genügen. Das ist aber weniger problematisch als es auf den ersten Blick aussieht! Im folgenden werde ich die Hintergründe beleuchten, einige “Work-Around´s” aufzeigen und darstellen, worum es sich tatsächlich handelt, nämlich einfach um eine neue Vorschrift, die es zu beachten gibt.

Was steckt hinter der neuen Regelung?

Erst sollte man sich den zugrundeliegenden Gesetzestext mal anschauen. Es geht den USA im wesentlichen darum Ihre Export-Zahlen detaillierter aufzuschlüsseln. Dazu muß bei jedem Export-Geschäft (die Ausnahmen lassen wir mal der Einfachheit halber beiseite) über 2.500$ eine “SED” (=Shipper’s Export Declaration) ausgefüllt werden. Relevant ist hierbei der Absatz “Parties to Exportation”, Nummer 4 und 5. Danach müssen zum “Exporteur” detaillierte Angaben gemacht werden. (weiterlesen …)

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User-Frage: Warum braucht ein über Holland importiertes Fahrzeug im Zielland nicht nochmals verzollt werden?

3. Februar 2010 Jens Wilde

Zollfahrzeug Holland - Flickr - (c) colargol87Lange Zeit konnte ich diese Frage auch nicht final beantworten. Nun hat aber ein User dieser Seite (Danke Herr K.) sich die Mühe gemacht dies zu recherchieren, da dass über Holland nach Frankreich eingeführte Fahrzeug nachverzollt werden sollte. Die rechtliche Situation ist für jedes EU-Mitgliedsland jedoch identisch. Hurra, endlich ein handfester Vorteil der Europäischen Union!

Herr K. hatte die französische Botschaft in Berlin angeschrieben und folgende Antwort erhalten:

… das zuständige Fachreferat der frz. Zollgeneraldirektion hat uns mitgeteilt, dass Sie die Einfuhrumsatzsteuer tatsächlich nicht in Frankreich entrichten müssen, da das Fahrzeug gebraucht ist und in Holland in den freien Verkehrt überführt wurde.

Eigentlich brauchen Sie keine Förmlichkeiten beim französischen Zollamt durchzuführen (das Formular 846A brauchen Sie nicht). Bevor Sie die Zulassung des Fahrzeuges bei der Prefecture beantragen, brauchen Sie nur zum örtlich zuständigen Finanzamt zu gehen, um von dort einen s.g. Quittus fiscal zu erhalten.

Folgendes hatte er im Vorwege noch recherchiert:

Nach Auskunft des europäischen Parlaments kann ich mir aussuchen über welches europäische Land ich waren in die EU importiere. Der Einfuhrzoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer wird beim Eintritt in die EU-Zone nach dem Recht des Eintrittslandes entrichtet.

Rechtliche Grundlage ist demnach der “Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union” und hier Art. 28 (I), sowie Art. 30 ff und Art. XXIV des GATT.

Eine kleine Ergänzung von mir: Die “Quittus fiscal” = Zollbescheinigung wird auf Basis der EU-weit einheitlichen “ATLAS“-Vorgangsnummer erstellt. In Deutschland braucht man so eine zusätzliche Bescheinigung in der Regel nicht, da die holländischen Papiere quasi “sprechend” sind. Zumindest hat bei mir die Zulassungsstelle nie nach einer Übersetzung gefragt. Wer hat hier ähnliche, oder auch andere Erfahrungen gemacht?

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