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Große Verwirrung um neues US-Export-Gesetz. Kann man nun keine Autos mehr von Europa aus kaufen?

3. Mai 2010 Jens Wilde

Die Angst geht um unter US-Import-Interessierten! Schon einige Anfragen landeten in den letzten Tagen in meinem Posteingang, da teilweise falsche oder unvollständige Informationen zum Thema kursieren.

Beispielsweise in diesem Artikel zu der neuen Regelung gewinnt man den Eindruck, das es ein großes Problem oder sehr kompliziert ist, eine US-Steuer- / Sozialversicherungsnummer zu bekommen um der neuen Regelung zum US-Export zu genügen. Das ist aber weniger problematisch als es auf den ersten Blick aussieht! Im folgenden werde ich die Hintergründe beleuchten, einige “Work-Around´s” aufzeigen und darstellen, worum es sich tatsächlich handelt, nämlich einfach um eine neue Vorschrift, die es zu beachten gibt.

Was steckt hinter der neuen Regelung?

Erst sollte man sich den zugrundeliegenden Gesetzestext mal anschauen. Es geht den USA im wesentlichen darum Ihre Export-Zahlen detaillierter aufzuschlüsseln. Dazu muß bei jedem Export-Geschäft (die Ausnahmen lassen wir mal der Einfachheit halber beiseite) über 2.500$ eine “SED” (=Shipper’s Export Declaration) ausgefüllt werden. Relevant ist hierbei der Absatz “Parties to Exportation”, Nummer 4 und 5. Danach müssen zum “Exporteur” detaillierte Angaben gemacht werden. (weiterlesen…)

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User-Frage: Warum braucht ein über Holland importiertes Fahrzeug im Zielland nicht nochmals verzollt werden?

3. Februar 2010 Jens Wilde

Zollfahrzeug Holland - Flickr - (c) colargol87Lange Zeit konnte ich diese Frage auch nicht final beantworten. Nun hat aber ein User dieser Seite (Danke Herr K.) sich die Mühe gemacht dies zu recherchieren, da dass über Holland nach Frankreich eingeführte Fahrzeug nachverzollt werden sollte. Die rechtliche Situation ist für jedes EU-Mitgliedsland jedoch identisch. Hurra, endlich ein handfester Vorteil der Europäischen Union!

Herr K. hatte die französische Botschaft in Berlin angeschrieben und folgende Antwort erhalten:

… das zuständige Fachreferat der frz. Zollgeneraldirektion hat uns mitgeteilt, dass Sie die Einfuhrumsatzsteuer tatsächlich nicht in Frankreich entrichten müssen, da das Fahrzeug gebraucht ist und in Holland in den freien Verkehrt überführt wurde.

Eigentlich brauchen Sie keine Förmlichkeiten beim französischen Zollamt durchzuführen (das Formular 846A brauchen Sie nicht). Bevor Sie die Zulassung des Fahrzeuges bei der Prefecture beantragen, brauchen Sie nur zum örtlich zuständigen Finanzamt zu gehen, um von dort einen s.g. Quittus fiscal zu erhalten.

Folgendes hatte er im Vorwege noch recherchiert:

Nach Auskunft des europäischen Parlaments kann ich mir aussuchen über welches europäische Land ich waren in die EU importiere. Der Einfuhrzoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer wird beim Eintritt in die EU-Zone nach dem Recht des Eintrittslandes entrichtet.

Rechtliche Grundlage ist demnach der “Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union” und hier Art. 28 (I), sowie Art. 30 ff und Art. XXIV des GATT.

Eine kleine Ergänzung von mir: Die “Quittus fiscal” = Zollbescheinigung wird auf Basis der EU-weit einheitlichen “ATLAS“-Vorgangsnummer erstellt. In Deutschland braucht man so eine zusätzliche Bescheinigung in der Regel nicht, da die holländischen Papiere quasi “sprechend” sind. Zumindest hat bei mir die Zulassungsstelle nie nach einer Übersetzung gefragt. Wer hat hier ähnliche, oder auch andere Erfahrungen gemacht?

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User-Frage: Warum zahlt man in Holland bei Oldtimern weniger Einfuhrabgaben?

26. Januar 2010 Jens Wilde

Hafen Rotterdam - Flickr - (c) HelmFast täglich bekomme ich eine Anfrage in dieser Art, weil die Leute es einfach nicht glauben können. Die Regelung, dass man für ein mindestens 30 Jahre altes Auto keinen(!) Zoll und nur einen verminderten Einfuhrumsatzsteuersatz (in Holland 6%) bezahlen muss, gibt es auch in Deutschland. “Lediglich” die Kriterien werden unterschiedlich strikt definiert!

Ist es in Deutschland fast unmöglich die Vorgaben zu erfüllen (“historisches Kulturgut”, nur noch wenige Fahrzeuge vorhanden, nachvollziehbare Historie und Gutachten über die Einzigartigkeit), gab es in Holland bisher nur die Regel, dass der Wagen 30 Jahre alt sein muss.

Zum 1.1.2010 wurde die Regelung nun “verschärft”, sodass “nur noch” originalgetreue Fahrzeuge unter diese Regelung fallen. Also Replikas, Hot Rods und Customs, können nun nicht mehr “einfach so” auf dieser Regelung zurückgreifen. Wer sich also für kleines Geld noch “mal eben” einen Wagen mit Chop-Top besorgen wollte, oder eine Replika auf Basis einer VW Käfer-Bodengruppe, dürfte jetzt Probleme bekommen. Aber nur, wenn es eine Zollbeschau des Containers gibt! Man hat wohl also noch eine Chance von 1:10. Das Risiko ist also noch überschaubar.

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Achtung: Verschärfung der Oldtimer-Import-Regelung über Rotterdam zum 1.1.2010

12. Januar 2010 Jens Wilde

So ein Umbau geht zukünftig nicht mehr als Oldtimer in Holland durch.Es war lange im Gespräch. JETZT IST ES SOWEIT: Der Oldtimer-Import über Rotterdam wird schwieriger!

Wie mir mein Kontakt in Holland heute mitteilte, wurde die Regelung zur Anerkennung des Oldtimer-Status eines Fahrzeuges erheblich verschärft. Ab sofort werden nur noch Fahrzeuge akzeptiert, die im “Originalzustand” sind! Das heißt konkret: Keine Hot-Rods! Keine Kit-Cars! Keine Custom-Cars! Keine Replikas! Keine umgebauten Muscle-Cars!

Wer also ein Fahrzeug im Originalzustand rüberholt, ob restauriert oder nicht, kann also weiterhin auf die 0%-Zoll und 6%-Einfuhrumsatzsteuer-Regelung hoffen. Einen Anspruch gibt es aber nicht. Der Zollbeamte entscheidet, was er als “original” anerkennt.

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User-Frage: Wann ist ein Oldtimer ein Oldtimer?

28. Oktober 2009 Jens Wilde

200712_californien_0171 Wenn er älter ist als 30 Jahre. Nur ab wann werden die 30 Jahre gerechnet? Ist also ein Auto mit Produktionsdatum 09/1979 bereits jetzt ein Oldtimer? JA. Aber…

… es muss nachweisbar sein, wann das Auto tatsächlich produziert wurde. Viele US-Fahrzeuge haben “Cowl-Tags” (Schild an der Spritzwand im Motorraum) oder “Door-Tags” (z.B. Ford Mustang beim Schloßträger der Fahrertür) auf denen das Produktionsdatum codiert verzeichnet ist. Ob diese Daten durch den Zoll, den TÜV und die Zulassungsstelle akzeptiert werden, ist jedoch nicht wirklich sicher. Bei meinem El Camino (siehe Foto des Title), könnte es da auch noch Probleme geben.

Ich habe auch schon einen Fall gehabt, wo ein Auto nachweislich Mitte November 1968 produziert wurde, damit zum Modelljahr des nächsten Jahres gehört (die Amerikaner starteten mit dem neuen Modelljahr meist im Oktober), wo im US-Title dadurch das Modelljahr, also 1969, bei “build year” stand, aber bei “first sold” 1968. Das haben die Behörden nicht akzeptiert, sondern das Modelljahr genommen und durch die Vereinfachungsregel das Datum der Erstzulassung auf 01.07.1969 gesetzt. Das war besonders ärgerlich, da ab 01.07.1969 eine AU benötigt wird.

Tipp: Wer so einen “engen” Fall hat: Bitte unbedingt vor der Verschiffung(!) mit dem Spediteur klären, ob es bei der Zollabwicklung zu Problemen kommen kann und mit dem TÜV-Prüfer des Vertrauens klären, ob er das Produktionsdatum als Erstzulassungsdatum akzeptiert. Ansonsten könnte sich die H-Zulassung im ungünstigsten Fall um 6-9 Monate verzögern!

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