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Import-Tipps
Aktuelle News,Import-Tipps
5. Januar 2012
Jens Wilde
Alle Jahre wieder stellt sich die Frage: Was ändert sich zum Jahreswechsel. Antwort: nicht viel, aber es wird geringfügig teurer.
Trotz diverser Gerüchte, bleiben die Import-Abgaben in Holland stabil. Allerdings hat Frankreich ganz kurzfristig den Steuersatz von 5,5% auf 7% angehoben. Insofern ist ein Update des Import-Kalkulator´s notwendig gewesen.
Wer die Anschaffung eines Oldtimers aus Übersee plant, sollte dieses Jahr also mit den fast gleichen Kosten wie im vergangenen rechnen können. Interessant könnte aber – nach wie vor – ein Import aus der Schweiz sein, wenn der Wagen über Frankreich nach Deutschland gebracht wird. Aber Achtung: Das ist kein Kurztrip, da der französische Zoll ein Wert-Gutachten verlangt. Am besten also den Spediteur des Vertrauens fragen.
Import-Tipps
9. Dezember 2011
Jens Wilde
Immer mal wieder kommt eine Anfrage, ob man ein Auto auch Zoll- und Umsatzsteuerfrei nach Deutschland “mitnehmen” darf, wenn man eine gewisse Zeit in den USA (oder allgemein außerhalb der EU) war. JA, das geht. Aber…
…natürlich nicht ganz ohne Regularien. Wir sind ja in Deutschland. ;-) Es müssen also einige Kriterien erfüllt werden. Am wichtigsten ist, dass der Haupt-Wohnsitz beim Umzug in die EU-Gemeinschaft (zurück-)verlegt wird. Davor muss man mindestens 1 Jahr im Ausland gelebt und am besten dort auch Steuern gezahlt haben.
Alle Güter die man als Umzugsgut mitnehmen möchte, müssen mindestens 6 Monate im eigenen Besitz sein. Man darf pro Person ein Auto und(!) ein Motorrad mitbringen. Allerdings müssen diese auf einen persönlich zugelassen gewesen sein und es muss ein Nachweis über die gezahlten Steuern/Versicherungsnachweise vorliegen.
Die Waren müssen offiziell als Übersiedlungsgut beim Zoll angemeldet werden. Es gilt nach Einfuhr eine 12 monatige Sperrfrist, in der die Güter weder verliehen, verpfändet, vermietet, verkauft und verschenkt werden dürfen. Wer sich nicht daran hält kann zur Nachzahlung der “geprellten” Einfuhrabgaben gezwungen werden. Weitere rechtliche Schritte sind dann auch zu erwarten. Also Vorsicht!
Import-Tipps
11. April 2011
Jens Wilde
Täglich melden sich mehrere Leute bei mir, dass Ihre Importeure ihnen sagen, der Oldtimer-Import über Frankreich geht nicht mehr. DAS IST FALSCH! ES FUNKTIONIERT NACH WIE VOR!
Ich habe gerade nochmal mit Cargo Solutions gesprochen. Fakt ist, dass die Verzollung letzte Woche Donnerstag noch funktioniert hat und sich seitdem nichts an der Situation geändert hat. Aber: Die Abwicklung der Verzollung ist nicht einfach! Z.B. müssen die Fahrzeuge in Frankreich begutachtet werden, ob sie im “Originalzustand” sind. Und die Grenze für Oldtimer ist 30 Jahre. Nicht 40, wie immer wieder berichtet wird. Vermutlich auch hier eine Schutzbehauptung.
Außerdem scheint es problematisch zu sein, wenn die Fahrzeuge direkt in Frankreich (Le Havre) ankommen, da der Zoll dort wohl striktere Vorgaben hat. Wenn die Autos in Rotterdam ankommen und dann im “Landesinneren” verzollt werden, gibt es mehr “Spielraum”. ;-)
Warum diese Verwirrungen? Immer dann, wenn man es mit Behörden zu tun hat, insbesondere in einem anderen Land, kommt es zu Mißverständnissen und Hindernissen. Wenn es zu kompliziert wird, streichen einige Unternehmen die Segel und nutzen als Schutzbehauptung “das geht nicht mehr”. Da kaum ein Kunde die Möglichkeit hat das nachzuprüfen, ergeben sie sich ihrem Schicksal und zahlen.
Was tun? Wenn es mein Auto wäre, würde ich nichts unversucht lassen die geringere Einfuhrumsatzsteuer entrichten zu müssen, wenn es sich trotz der Mehrkosten lohnt. Fragen kostet ja nichts: Probiert es bei Cargo Solutions!
Aktuelle News,Import-Tipps
23. Februar 2011
Jens Wilde
In einigen Foren wurde mit vorgehaltener Hand schon darüber diskutiert: Oldtimer günstig(er) über Frankreich importieren! DAS GEHT WIRKLICH!
Ich habe die Kollegen von Cargosolutions kontaktiert, um genauere Abwicklungsdetails zu bekommen. Die haben es dann mit einigen Fahrzeugen ausprobiert.
Und so funktioniert das Ganze: Nachdem das Auto in Rotterdam eingetroffen und entladen wurde, wird es auf einen Autotransporter gestellt und nach Frankreich gefahren. Dort nimmt ein französischer Zollagent die Verzollung vor.
Danach wird das Auto wie bisher zum Kunden gebracht, oder kann abgeholt werden. Die Abwicklung dauert dadurch natürlich um einiges länger und kostet ca. 750 Euro extra!
Lohnen sich die Mehrkosten? JA, ab ca. 8.000$ Fahrzeugwert. Ich habe meinen USA-Auto-Import-Kalkulator entsprechend angepaßt. Rechnet selbst!
Und wie lange bleibt dieses Schlupfloch noch geöffnet? Keine Ahnung. Es kann morgen vorbei sein, wenn die Franzosen mitbekommen, dass diese Importvorgänge sich häufen, oder die EU gegen Frankreich vorgeht. ALSO: So schnell wie möglich ein Auto besorgen. ;-)
Aktuelle News,Import-Tipps
10. Januar 2011
Jens Wilde
Nachdem die Oldtimer-Import-Regelung über Rotterdam zum 01.01.2011 geändert wurde, habe ich mehrere Anfragen von Händlern und Unternehmern bekommen:
Muß ein Händler/Unternehmer die 19% Einfuhrumsatzsteuer beim Import bezahlen? Oder kann er sich die später “wiederholen”?
Antwort: Wenn der Händler/Unternehmer eine EU-Steuernummer hat, muss er sie NICHT bezahlen/abführen. Wenn sie bereits bezahlt wurde, kann man sie – meines Wissens nach – NICHT wiederholen.
Hintergründe: Im Rahmen des EU-Handelsverkehrs, braucht beim Import von Waren über Rotterdam und Weiterleitung in ein EU-Land keine Umsatzsteuer erhoben werden, wenn eine EU-Zollnummer = EORI-Nummer, sowie eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) vorhanden sind. Der Spediteur in Holland braucht außerdem noch eine Vollmacht zur Verzollung. Damit kann er einen “Fiskal-Verzollungsantrag” stellen, bei dem die Abfuhr der Einfuhrumsatzsteuer in Holland entfallen kann. Danke an Hans Manders für die Info.
Wird das erworbene Fahrzeug später in Deutschland verkauft, so ist jedoch auf den vollen Betrag die gültige Umsatzsteuer von 19% aufzuschlagen!!!
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