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Import-Tipps
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3. Februar 2010
Jens Wilde
Lange Zeit konnte ich diese Frage auch nicht final beantworten. Nun hat aber ein User dieser Seite (Danke Herr K.) sich die Mühe gemacht dies zu recherchieren, da dass über Holland nach Frankreich eingeführte Fahrzeug nachverzollt werden sollte. Die rechtliche Situation ist für jedes EU-Mitgliedsland jedoch identisch. Hurra, endlich ein handfester Vorteil der Europäischen Union!
Herr K. hatte die französische Botschaft in Berlin angeschrieben und folgende Antwort erhalten:
… das zuständige Fachreferat der frz. Zollgeneraldirektion hat uns mitgeteilt, dass Sie die Einfuhrumsatzsteuer tatsächlich nicht in Frankreich entrichten müssen, da das Fahrzeug gebraucht ist und in Holland in den freien Verkehrt überführt wurde.
Eigentlich brauchen Sie keine Förmlichkeiten beim französischen Zollamt durchzuführen (das Formular 846A brauchen Sie nicht). Bevor Sie die Zulassung des Fahrzeuges bei der Prefecture beantragen, brauchen Sie nur zum örtlich zuständigen Finanzamt zu gehen, um von dort einen s.g. Quittus fiscal zu erhalten.
Folgendes hatte er im Vorwege noch recherchiert:
Nach Auskunft des europäischen Parlaments kann ich mir aussuchen über welches europäische Land ich waren in die EU importiere. Der Einfuhrzoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer wird beim Eintritt in die EU-Zone nach dem Recht des Eintrittslandes entrichtet.
Rechtliche Grundlage ist demnach der “Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union” und hier Art. 28 (I), sowie Art. 30 ff und Art. XXIV des GATT.
Eine kleine Ergänzung von mir: Die “Quittus fiscal” = Zollbescheinigung wird auf Basis der EU-weit einheitlichen “ATLAS“-Vorgangsnummer erstellt. In Deutschland braucht man so eine zusätzliche Bescheinigung in der Regel nicht, da die holländischen Papiere quasi “sprechend” sind. Zumindest hat bei mir die Zulassungsstelle nie nach einer Übersetzung gefragt. Wer hat hier ähnliche, oder auch andere Erfahrungen gemacht?
Import-Tipps
26. Januar 2010
Jens Wilde
Fast täglich bekomme ich eine Anfrage in dieser Art, weil die Leute es einfach nicht glauben können. Die Regelung, dass man für ein mindestens 30 Jahre altes Auto keinen(!) Zoll und nur einen verminderten Einfuhrumsatzsteuersatz (in Holland 6%) bezahlen muss, gibt es auch in Deutschland. “Lediglich” die Kriterien werden unterschiedlich strikt definiert!
Ist es in Deutschland fast unmöglich die Vorgaben zu erfüllen (”historisches Kulturgut”, nur noch wenige Fahrzeuge vorhanden, nachvollziehbare Historie und Gutachten über die Einzigartigkeit), gab es in Holland bisher nur die Regel, dass der Wagen 30 Jahre alt sein muss.
Zum 1.1.2010 wurde die Regelung nun “verschärft”, sodass “nur noch” originalgetreue Fahrzeuge unter diese Regelung fallen. Also Replikas, Hot Rods und Customs, können nun nicht mehr “einfach so” auf dieser Regelung zurückgreifen. Wer sich also für kleines Geld noch “mal eben” einen Wagen mit Chop-Top besorgen wollte, oder eine Replika auf Basis einer VW Käfer-Bodengruppe, dürfte jetzt Probleme bekommen. Aber nur, wenn es eine Zollbeschau des Containers gibt! Man hat wohl also noch eine Chance von 1:10. Das Risiko ist also noch überschaubar.
Aktuelle News, Import-Tipps
12. Januar 2010
Jens Wilde
Es war lange im Gespräch. JETZT IST ES SOWEIT: Der Oldtimer-Import über Rotterdam wird schwieriger!
Wie mir mein Kontakt in Holland heute mitteilte, wurde die Regelung zur Anerkennung des Oldtimer-Status eines Fahrzeuges erheblich verschärft. Ab sofort werden nur noch Fahrzeuge akzeptiert, die im “Originalzustand” sind! Das heißt konkret: Keine Hot-Rods! Keine Kit-Cars! Keine Custom-Cars! Keine Replikas! Keine umgebauten Muscle-Cars!
Wer also ein Fahrzeug im Originalzustand rüberholt, ob restauriert oder nicht, kann also weiterhin auf die 0%-Zoll und 6%-Einfuhrumsatzsteuer-Regelung hoffen. Einen Anspruch gibt es aber nicht. Der Zollbeamte entscheidet, was er als “original” anerkennt.
Aktuelle News, Import-Tipps
28. Oktober 2009
Jens Wilde
Wenn er älter ist als 30 Jahre. Nur ab wann werden die 30 Jahre gerechnet? Ist also ein Auto mit Produktionsdatum 09/1979 bereits jetzt ein Oldtimer? JA. Aber…
… es muss nachweisbar sein, wann das Auto tatsächlich produziert wurde. Viele US-Fahrzeuge haben “Cowl-Tags” (Schild an der Spritzwand im Motorraum) oder “Door-Tags” (z.B. Ford Mustang beim Schloßträger der Fahrertür) auf denen das Produktionsdatum codiert verzeichnet ist. Ob diese Daten durch den Zoll, den TÜV und die Zulassungsstelle akzeptiert werden, ist jedoch nicht wirklich sicher. Bei meinem El Camino (siehe Foto des Title), könnte es da auch noch Probleme geben.
Ich habe auch schon einen Fall gehabt, wo ein Auto nachweislich Mitte November 1968 produziert wurde, damit zum Modelljahr des nächsten Jahres gehört (die Amerikaner starteten mit dem neuen Modelljahr meist im Oktober), wo im US-Title dadurch das Modelljahr, also 1969, bei “build year” stand, aber bei “first sold” 1968. Das haben die Behörden nicht akzeptiert, sondern das Modelljahr genommen und durch die Vereinfachungsregel das Datum der Erstzulassung auf 01.07.1969 gesetzt. Das war besonders ärgerlich, da ab 01.07.1969 eine AU benötigt wird.
Tipp: Wer so einen “engen” Fall hat: Bitte unbedingt vor der Verschiffung(!) mit dem Spediteur klären, ob es bei der Zollabwicklung zu Problemen kommen kann und mit dem TÜV-Prüfer des Vertrauens klären, ob er das Produktionsdatum als Erstzulassungsdatum akzeptiert. Ansonsten könnte sich die H-Zulassung im ungünstigsten Fall um 6-9 Monate verzögern!
Import-Tipps
16. Oktober 2009
Jens Wilde
Hab gerade mal wieder eine Frage von einem User erhalten, die auch für andere interessant sein könnte:
Wenn ich ein Fahrzeug in den USA finde, was einen Schaden hat (auf dem Papier ein Totalschaden und es sieht auch so aus für den Zollbeamten), muss ich dann genau soviel Einfuhrsteuer etc. zahlen als wenn es ein fahrbereites Fahrzeug wäre?
Meine Antwort:
Sie könnten Geld sparen, wenn der Wagen “zerlegt” transportiert wird, also Motor/Getriebe raus, Türen/Hauben abgebaut. Genaueres erfahren Sie nur beim örtlichen Zoll. Die sind immer sehr hilfsbereit. Zumindest bei mir. ;-)
Ich hab das bisher nicht gemacht und kenne auch niemanden, der “Teileträger” rübergeholt hat. Theoretisch müßten Sie so um die “Pauschalverzollung” von 10% für PKW und 22% für Pickups herumkommen und Zoll-Sätze zwischen 2,5 bis 4,5% bezahlen. Ob die ca. 6-7% Einsparung (bei PKWs) die Kosten der Zerlegung und des Wiederaufbaus aufwiegen, kann ich nicht beantworten. Bei Pickups sicherlich. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19% ist natürlich trotzdem zu zahlen. Es sei denn, es ist ein Oldtimer (älter 30 Jahre), den kann man über Rotterdam auch als “ganzes” günstiger rüberholen.
Oder zielte die Frage auf den Fahrzeug-/Zollwert ab? Wenn es ein “Totalschaden” ist, kann man am Preis auf dem Kaufvertrag sicherlich noch etwas (nach unten) drehen, ohne das es dem Zoll auffällt, aber das ist Steuerhinterziehung und kann richtig teuer werden. ;-)
Import-Tipps
14. August 2009
Jens Wilde
Gerade erreicht mich die Frage eines Import-Interessierten, der in den USA einen Oldtimer kaufen möchte und ihn dann selbst zum Hafen fahren will. Geht das? Dazu erstmal ein paar Fakten:
I.) Der Wagen muss noch eine gültige Zulassung haben. Wer mit abgelaufener Zulassung, also nicht bezahlten KfZ-Steuern, erwischt wird, bekommt Ärger. Wie bei uns auch.
II.) Auch in den USA muß mittlerweile eine Haftpflichtversicherung vorliegen.
III.) Der Verkäufer muss innerhalb von 5 Tagen den Verkauf des Wagens bei der DMV (Department of Motor-Vehicle) anzeigen.
IV.) Der Käufer müßte innerhalb von 10 Tagen den Wagen auf sich ummelden.
Also darf man den Wagen nun zum Hafen fahren? (mehr…)
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4. Oktober 2008
Jens Wilde
Immer wieder meldet sich jemand, ob denn die Sonderregelung (kein Zoll, 6% Einfuhrumsatzsteuer) beim Import von Oldtimern (älter 30 Jahre) über Rotterdam noch immer gilt. Aktuelle Auskunft: JA. Mein Kontakt in Holland bestätigte gerade wieder, dass die Regelung weiterhin besteht. Wie lange noch? Kein Kommentar.
Aber lohnt sich dann die Verschiffung über Rotterdam? Selbst wenn die Regelung fallen sollte, stellt man sich nicht schlechter, als beim Import über Bremerhaven, also gibt es nur etwas zu gewinnen. Und bei gut 25% weniger Abgaben fällt die Entscheidung doch nicht wirklich schwer, oder?
Ein “aber” hab ich aber noch. Der holländische Zoll legt die Kriterien zur Anerkennung eines Oldtimers jetzt strikter aus. Gerade stark umgebaute Hot-Rods könnten davon betroffen sein. Da dies jedoch nur bei einer Zollbeschau zu Tage kommt (ca. jeder zehnte Container wird kontrolliert), ist auch hier das Risiko überschaubar.
Import-Tipps
3. Oktober 2008
Jens Wilde
Wie findet man heraus, wann ein Auto der Ford Motor Company gebaut wurde und welche Ausstattungsmerkmale es bekommen hat? Neben der Fahrgestellnummer gibt z.B. der “door tag” (in der Nähe des Schlosses der Fahrertür) darüber Aufschluß. Und wenn dieser fehlt? Während der Montage der Fahrzeuge haben die Monteure die Laufzettel häufig an verschiedenen Stellen im Fahrzeug “hinterlegt”. Die Positionen finden sind nur über einschlägige, modellspezifische Foren und ob die uralten Zettel noch vollständig und lesbar sind, ist wohl eher Glücksache.
Eine andere Möglichkeit für Fahrzeuge der Baujahre 1967 bis ca. 1990 ein “Produktionsblatt” noch zu erhalten ist, bei Ford USA anzurufen (+1-313-322-3000) oder hinzuschreiben (Ford Motor Company, Customer Assistance Center, 300 Renaissance Center, P.O. Box 3 43360, Detroit, MI 48243, USA) und nach Übermittlung von Fabrik, Modell, Fahrgestellnummer und Anschrift abzuwarten. Diese Auskunft ist kostenlos. Ob das auch von Europa aus so ist, kann ich leider nicht sagen. Nach 4 bis 6 Wochen erhält man dann ein Schreiben.
Dieses Schreiben wurde leider erst besorgt, nachdem der Wagen bereits in Rotterdam angekommen und verzollt wurde. Da das genaue Produktionsdatum nicht im Vorwege nachgewiesen werden konnte, schlug die Verzollung als Oldtimer fehl. Hätte der Käufer die Daten vom vorhandenen “door tag” vom Verkäufer im Vorwege erhalten, hätte das einen großen Batzen Geld gespart.
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