Archiv: Januar 2010

Import-Tipps

User-Frage: Warum zahlt man in Holland bei Oldtimern weniger Einfuhrabgaben?

26. Januar 2010 Jens Wilde

Hafen Rotterdam - Flickr - (c) HelmFast täglich bekomme ich eine Anfrage in dieser Art, weil die Leute es einfach nicht glauben können. Die Regelung, dass man für ein mindestens 30 Jahre altes Auto keinen(!) Zoll und nur einen verminderten Einfuhrumsatzsteuersatz (in Holland 6%) bezahlen muss, gibt es auch in Deutschland. “Lediglich” die Kriterien werden unterschiedlich strikt definiert!

Ist es in Deutschland fast unmöglich die Vorgaben zu erfüllen (”historisches Kulturgut”, nur noch wenige Fahrzeuge vorhanden, nachvollziehbare Historie und Gutachten über die Einzigartigkeit), gab es in Holland bisher nur die Regel, dass der Wagen 30 Jahre alt sein muss.

Zum 1.1.2010 wurde die Regelung nun “verschärft”, sodass “nur noch” originalgetreue Fahrzeuge unter diese Regelung fallen. Also Replikas, Hot Rods und Customs, können nun nicht mehr “einfach so” auf dieser Regelung zurückgreifen. Wer sich also für kleines Geld noch “mal eben” einen Wagen mit Chop-Top besorgen wollte, oder eine Replika auf Basis einer VW Käfer-Bodengruppe, dürfte jetzt Probleme bekommen. Aber nur, wenn es eine Zollbeschau des Containers gibt! Man hat wohl also noch eine Chance von 1:10. Das Risiko ist also noch überschaubar.

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Aktuelle News, Import-Tipps

Achtung: Verschärfung der Oldtimer-Import-Regelung über Rotterdam zum 1.1.2010

12. Januar 2010 Jens Wilde

So ein Umbau geht zukünftig nicht mehr als Oldtimer in Holland durch.Es war lange im Gespräch. JETZT IST ES SOWEIT: Der Oldtimer-Import über Rotterdam wird schwieriger!

Wie mir mein Kontakt in Holland heute mitteilte, wurde die Regelung zur Anerkennung des Oldtimer-Status eines Fahrzeuges erheblich verschärft. Ab sofort werden nur noch Fahrzeuge akzeptiert, die im “Originalzustand” sind! Das heißt konkret: Keine Hot-Rods! Keine Kit-Cars! Keine Custom-Cars! Keine Replikas! Keine umgebauten Muscle-Cars!

Wer also ein Fahrzeug im Originalzustand rüberholt, ob restauriert oder nicht, kann also weiterhin auf die 0%-Zoll und 6%-Einfuhrumsatzsteuer-Regelung hoffen. Einen Anspruch gibt es aber nicht. Der Zollbeamte entscheidet, was er als “original” anerkennt.

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